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Gibt es Reisebeschränkungen innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns für BürgerInnen Mecklenburg-Vorpommerns?

Zuhause in der Ferne

15.02.2021

Grundsätzlich können sich BürgerInnen Mecklenburg-Vorpommerns sich innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns frei bewegen. Zwei Dinge müssen allerdings beachten werden:

Grundsätzlich können sich BürgerInnen Mecklenburg-Vorpommerns sich innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns frei bewegen. Zwei Dinge müssen allerdings beachten werden: Hotels und andere Ferienbetriebe aus Mecklenburg-Vorpommern dürfen derzeit keine Urlaubsgäste aufnehmen. Sie können also auch nicht im eigenen Bundesland Urlaub machen. Zudem müssen die gültigen Kontakt­beschränkungen beachtet werden.

In Landkreise und kreisfreie Städte, die als Hochrisikogebiet (Inzidenz über 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern je 7 Tage) gelten, kann die Bewegungsfreiheit eingeschränkt:
Der Bewegungsradius jeder Person auf einen festgelegten Einzugskreis (wie beispielsweise die Gemeinde- oder Amtsgrenze) um den Wohnort oder die Unterkunft eingeschränkt werden. Ausnahmen bilden nur triftige Gründe wie der Besuch der Ausbildungs- oder Arbeitsstelle, der Schule oder Universität, die Durchführung einer notwendigen medizinischen, psychosozialen oder veterinärmedizinischen Behandlung; weitere berufliche Gründe sowie Einkäufe des täglichen Bedarfs. Der Besuch von Mitgliedern der Kernfamilie (inkl. Lebenspartnern) ist über den Radius hinaus ebenfalls weiterhin möglich. Touristische Ausflüge stellen aber keinen triftigen Grund dar.

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