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Kann ich in einem Hotel oder einer Ferienwohnung in Mecklenburg-Vorpommern übernachten?

Zuhause in der Ferne

15.02.2021

Eine Beherbergung zum Zwecke des Familienbesuchs oder aus touristischen Zwecken ist verboten.

Grundsätzlich nicht. Auch wenn in der Unterkunft Ihrer Kernfamilie nicht genügen Platz für eine Übernachtung zur Verfügung steht, dürfen Sie beim Besuch Ihrer Kernfamilie weder in einem Hotel noch in einer Ferienwohnung übernachten.

Eine Beherbergung zum Zwecke des Familienbesuchs oder aus touristischen Zwecken ist verboten.

Personen, für die eine Reise zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zwingend erforderlich ist, können weiterhin beherbergt werden.

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